Lizenzierung für CB-Funk

Lizenzierung für CB-Funk

No more Einzelgenehmigungen für CB-Funk - Kurth: "Regulatory Authority helfen, durch den
Abbau von Bürokratie"

Jahr der Ausgabe 2003
Ausgabedatum 2003.09.12
Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) ist die Ausstellung Frequenzen für CB-Funk
rückwirkend ab 1. Januar 2003 im Wege der allgemeinen Vollmacht. So in Bezug auf CB Geräte mit AM und SSB-
Modulation, sind die Gebühren nicht mehr zahlen für die Notifizierung oder für die Frequenzzuteilung und
Frequenznutzung. Individuelle Lizenzierung nicht mehr notwendig sein. Nur für feste Stationen über Kanäle 41 bis 80
werden die einzelnen Aufgaben noch in den Schutzzonen erforderlich sein, die Grenzgebiete mit den Nachbarländern.
Dies ist notwendig, da ein Teil des Spektrums ist in anderen Ländern für andere Nutzungen freigegeben worden, und
grenzüberschreitende Störungen können, indem sie einzelne Aufgaben und Einstellung Betriebsbedingungen verhindert
werden. Die Verwendung von CB Geräte in anderen Ländern nicht von dieser Regelung betroffen sind, deren
Einzelheiten in Auftrag gegeben 41, veröffentlicht im Amtsblatt der Reg TP Nr. 18 am 10. September 2003.

"Mit der Einführung dieser allgemeinen Ermächtigung für CB-Funk, die Regulierungsbehörde trägt dazu bei, durch den
Abbau von Bürokratie", sagte Matthias Kurth, Präsident der Reg TP, in Bonn. "Es befreit CB Funker vom Müssen gelten
für Frequenzzuteilung RegTP, bevor sie ihre Geräte verwenden können. Was mehr ist, wird dieses Hobby billiger
geworden, weil die einmaligen Kosten für die Frequenzzuteilung und die jährliche Lizenzgebühr nicht mehr gelten. "

Lizenzierung CB-Funk.Nach zu lesen unter:
http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1932/SharedDocs/Pressemitteilungen/EN/2003/20030912LicensingCBRadio.html




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